Vermietung der Gemeindehäuser
Nachdem es in letzter Zeit immer wieder zu Nachfragen kam, möchten wir kurz über die Vorgehensweise bei den Vermietungen unserer Gemeindehäuser informieren.
Hier einige wichtige Auszüge aus der Hausordnung, die gleichzeitig als Mietvertrag gilt und bei jeder Vermietung ausgehändigt wird:
§2 Gebrauchsüberlassung
Die Koordination der Vermietung des Gemeindehauses erfolgt über das Pfarrbüro.
§3 Reinigung der Gemeinschaftseinrichtung bei Vermietung
1) Nach der Veranstaltung sind die Räume und das Inventar aufgeräumt und gesäubert zu übergeben.
§10 Mietkosten
1) Für die Gemeindehäuser ist pro Tag eine Miete von 50 € zu entrichten.
2) Die Miete wird auf folgendes Konto überwiesen:
Inhaber: Konto der Kirchengemeinde bei der Ev. Regionalverwaltung Nassau Nord
IBAN: DE73 5206 0410 0204 1001 74
Verwendungszweck: Miete Gemeindehaus (Name des Ortes), Datum